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Saturday, November 25, 2023

Haltbarkeitsmythos entlarvt: 13 Jahre altes Lebensmittel im Check – Ergebnis überrascht - hna.de

Sind Lebensmittel noch genießbar, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum längst verstrichen ist? In einem Test werden verschiedene Produkte geprüft.

Kassel – „Was passiert, wenn Lebensmittel weit über ihr Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus im Kühlschrank überdauern?“ Die ntv-Reporterin Anna Acker hat es genau wissen wollen: Sie startete kürzlich einen Selbstversuch, um die Glaubwürdigkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums zu überprüfen. Gezielt erwarb sie im Supermarkt Produkte kurz vor dem Verfall und lagerte sie zusätzlich für zwei bis drei Wochen in ihrem Kühlschrank, um sicherzustellen, dass die Produkte auch wirklich deutlich über dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) liegen.

Das Menü: Einen Monat abgelaufenes Brot mit zehn Tagen über dem MHD liegendem Käse und Geflügelleberkäse, ebenfalls vier Tage über der angegebenen MHD. Dazu gibt es zwei Wochen alte Würstchen, einen vier Wochen über dem MHD liegenden Schoko-Pudding und vier Tage alten Räucherlachs. Bon Appetit!

Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln: Reporterin testet 13 Jahre alte Kartoffelsuppe

Das überraschende Ergebnis: Schokopudding, Räucherlachs und Würstchen könnten bedenkenlos verzehrt werden. Der Käse war jedoch nach zehn Tagen mit grünen Schimmelflecken versehen, und damit ungenießbar. Und die Stulle mit dem Geflügelleberkäse hatten laut der Reporterin am nächsten Tag ein paar Nachwirkungen mit sich gebracht. Unterm Strich zieht sie aber eine positive Bilanz. Von dem Verzehr abgelaufener Fischprodukte wird aber abgeraten. Hier besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung durch Salmonellen-Bakterien.

Grundsätzlich gilt: An- oder verschimmelte Produkte sollten gemieden werden. Das großzügige Wegschneiden kann den durch Schimmel verursachten Schaden nicht mehr beheben und ist nicht immer sichtbar für das menschliche Auge. Ausnahmen bilden lang gereifter Hartkäse oder getrocknete Fleischprodukte wie italienische Salami oder spanischer Serrano-Schinken, bei denen verschimmelte Bereiche abgeschnitten werden können.

Mülltonne mit Brötchen

Die Reporterin holte sich bei dem Test Unterstützung von Ernährungsexpertin Kerstin Obermoser. Diese rät dazu, sich auf die eigenen Sinne zu verlassen: Riechen, Sehen, Schmecken. Obermoser betonte, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich ein Richtwert ist. Im Zweifel solle man die meisten Produkte selbst überprüfen, da sie oft länger haltbar sind als angegeben. Dann will es die Reporterin genau wissen und testet eine 13 Jahre alte Konserve mit Kartoffelsuppe. „Die Konsistenz ist zwar ein wenig weich und gewöhnungsbedürftig. Aber schmecken tut es“, sagte sie.

Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum: Lebensmittelverschwendung im Fokus der EU

Das genaue Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum wird vom Hersteller festgelegt, da es in Deutschland keine gesetzliche Vorschrift über die Berechnung des Datums gibt. Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung schreibt beispielsweise bei jodiertem Speisesalz ein gesetzliches Mindesthaltbarkeitsdatum vor, um die Wirksamkeit des Jodats zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu benötigt Speisesalz ohne zugesetztes Jod kein Mindesthaltbarkeitsdatum und muss lediglich eine Losnummer tragen, die im Falle eines Rückrufs wichtig wird. Das Verbrauchsdatum ist strenger: Bei Konsumgütern mit Verbrauchsdatums besteht nach dessen Ablauf eine Gesundheitsgefahr für Menschen durch Keime. Das betrifft:

  • Hackfleisch
  • Geflügelprodukte
  • Milch
  • Fischprodukte
  • Meeresfrüchte, wie Muscheln, Garnelen, Krabben, Hummer etc.

In Deutschland landen jährlich rund 11 Millionen Lebensmittel im Müll. Schätzungen zufolge werden in der EU sogar 88 Millionen Tonnen pro Jahr verschwendet. Das entspricht in etwa 173 Kilogramm pro Person. Politiker fordern mittlerweile gar die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums, um die Nachhaltigkeit in Deutschland weiter voranzutreiben. Das EU-Parlament hat sich deswegen zum Ziel gesetzt, die Lebensmittelverschwendung bis 2030, um die Hälfte zu reduzieren.

Entsorgung von abgelaufenen Lebensmitteln: Supermärkte gehen gegen „Containern“ vor

Dabei kommt es nicht nur auf den Konsumenten an. Supermärkte und Discounter wie Penny, Rewe und Co. werfen jedes Jahr viele Tonnen an genießbaren Lebensmitteln in den Müll. Das spricht sich herum. Deswegen haben sich mancherorts regelrechte „Container-/Containering“-Szenen etabliert. Containern bezeichnet das illegale Öffnen von Supermarkt Mülltonnen, um aus ihnen noch verwertbare Lebensmittel zu retten.

Um dem entgegenzuwirken, bieten Supermärkte und Discounter mittlerweile vermehrt Waren zu reduzierten Preisen an. Auch im Internet haben sich Online-Händler mittlerweile auf den günstigen Verkauf über dem MHD liegender Produkte spezialisiert. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. (ls)

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