Insekten dürfen nicht einfach heimlich Produkten beigemischt werden. Doch ob Insekten in Lebensmitteln enthalten sind, ist für Kunden nicht immer klar erkennbar.
Die Hausgrille und Larven des Getreideschimmelkäfers sind ab sofort durch eine neue EU-Verordnung unter bestimmten Bedingungen in Lebensmitteln erlaubt. Unter anderem in Schokolade, Pizza oder Nudeln dürfen die Insekten enthalten sein – die Liste mit Produkten, in denen die Tierchen erlaubt sind, ist lang. Doch an sich sind Krabbeltiere in Lebensmittel nichts Neues – in Deutschland sind bereits seit Jahrzehnten in beliebten Produkten Insekten enthalten. echo24.de erklärt, wie Kunden beim Einkauf erkennen, ob Insekten einem Produkt beigemischt wurden.
Hausgrille und Getreideschimmelkäfer müssen auf der Zutatenliste stehen
Sind Insekten in einem Produkt im Supermarkt enthalten, muss das gekennzeichnet werden. Denn: Abgesehen davon, dass sich eventuell manch einer vor der Vorstellung an Insekten im Essen ekelt, ist das für bestimmte Menschen auch nicht ganz ungefährlich. Insekten können schwere Allergien hervorrufen sowie Kreuzreaktion – echo24.de erklärt, welche Allergiker besonders gefährdet sind.
Sind Insekten im Lebensmittelprodukt enthalten, muss das gekennzeichnet und auf der Zutatenliste verzeichnet sein. Auch Allergiker-Hinweise müssen in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen. Wenn Produkte Insekten enthalten, dürfen sie zudem nicht als vegan oder vegetarisch verkauft werden. Der neuen EU-Verordnungen zufolge muss in der Zutatenliste mindestens eine der folgenden Angaben stehen, wenn die Hausgrille oder Larven des Getreideschimmelkäfers beigemischt wurden:
- „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“
- „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig“
- „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)„
- oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)„
Zerquetschte Läuse in Lebensmitteln für Kunden nicht immer auf den ersten Blick erkennbar
Anders sieht das mit Produkten aus, in denen Schellack oder Karmin enthalten sind. Karmin ist ein roter Farbstoff – gewonnen aus ausgekochten und zerquetschten Scharlach-Schildläusen. Vor allem bei rot gefärbten Lebensmittelprodukten lohnt sich für Kunden ein Blick auf die Zutatenliste, etwa bei Gummibärchen.
Dort steht allerdings nicht einfach „Karmin“ – die Zutat wird eher kryptisch gelistet. Der Läusen-Farbstoff Karmin trägt die europäische Zulassungsnummer „E 120“. Wer diese Nummer unter den Zutaten findet, hält ein Produkt mit Insekten in der Hand.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat fast jeder in Deutschland bereits Karmin gegessen – denn der Farbstoff aus Läusen ist bereits seit 1959 für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Karmin ist laut dem Vergleichsportal „Codecheck“ in beliebten Produkten wie „m&m‘s „Crisp“, den „Saure Glühwürmchen“ von Trolli, „Müllermilch Kirsch-Banane“ sowie dem Kaugummi „Full Fruit“ von Mentos enthalten.
Läuse-Produkt als Glanzmittel auf Schokolade, Kaffee und Kaugummis – so erkennen Kunden Schellack
Schellack ist ein Produkt, das ebenfalls von Insekten stammt. „Ökotest“ erklärt: „Schellack, auch Plattlack oder Lackharz genannt, ist ein Harz, das Schildläuse absondern. Das Harz wird von den Bäumen geerntet, erhitzt, gesäubert und geformt, um anschließend zu Schellack zermalmt und weiterverarbeitet werden zu können.“
Schellack wird ebenso wie Karmin Lebensmitteln beigemischt, um die Optik aufzuwerten. Das Harz von Läusen lässt Produkte wie Schokolade, Kaffee oder Kaugummis glänzen – so auch die „Kinder Schoko-Bons“ von Ferrero. Ist Schellack in einem Produkt enthalten, muss das ebenfalls auf der Zutatenliste stehen – die offizielle Bezeichnung lautet „E 904“.
Läuse, Grillen und Larven: So erkennen Kunden, ob Insekten im Produkt sind - echo24.de
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