Es war sein erster Diebstahl, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Ahaus. Wie sich später herausstellen sollte, ist es um das Erinnerungsvermögen des 33-Jährigen offensichtlich nicht so gut bestellt.
In einem Supermarkt Lebensmittel in den Rucksack zu stecken und an der Kasse nicht zu bezahlen, ist für den Angeklagten kein Diebstahl. „Geh mal einfach raus. Das ist kein Diebstahl“, begründete der 33-jährige Ahauser der Richterin sein Verhalten.
Das Gericht schlichtweg belogen
Verkäuferin schildert den Vorfall
33-Jähriger ist Wiederholungstäter
In Merkliste übernehmen
Lebensmittel nicht zu bezahlen, ist für 33-Jährigen kein Diebstahl - Ruhr Nachrichten
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