Wer Lebensmittel kauft und wissen will, wie lange sie haltbar sind, ist auf die Kennzeichnung auf der Verpackung angewiesen. Was rät die Stiftung Warentest?
Ist das noch gut oder muss das weg? Diese Frage dürften sich viele Verbraucher im Alltag stellen, wenn es darum geht, ob ein Lebensmittel noch längere Zeit genießbar ist oder man es besser gleich entsorgt. Umso wichtiger ist, dass man sich mit den Begrifflichkeiten auskennt, wenn es um das Mindesthaltbarkeitsdatum oder aber um das Verbrauchsdatum geht. Denn dazwischen liegt ein „wichtiger Unterschied“, wie es in einem Beitrag auf Test.de heißt. Dort erklären die Experten der Stiftung Warentest, was dahinter steckt.
Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum – „wichtiger Unterschied“
- „Mindestens haltbar bis ...“ bedeutet Test.de zufolge: Das Produkt „soll bis zu dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) einwandfrei“ sein. Bis dahin garantiere der Hersteller die volle Qualität. „Danach verdirbt das Lebensmittel nicht schlagartig, kann also – eventuell mit Qualitätsabstrichen – noch genießbar sein. Zum Überprüfen hilft nur: Schauen, schnuppern, schmecken.“
- „Zu verbrauchen bis ...“ – muss den Experten der Stiftung Warentest zufolge „auf sehr leicht Verderblichem wie Rohmilch, Hähnchenschenkeln und Hackfleisch“ stehen. Auch auf frischer Bratwurst, gekühltem Lachs oder küchenfertig abgepacktem Salat sei häufig ein Verbrauchsdatum zu finden. „Anders als beim MHD darf diese Ware nach Ablauf nicht mehr verkauft werden. Auch vom Verzehr ist dann abzuraten.“
MHD: Datum gilt nicht für angebrochene Produkte
Das MHD gilt immer für das ungeöffnete Produkt, so zudem der wichtige Hinweis von Stiftung Warentest. „Es hilft nicht weiter bei der Frage, ob ein angebrochenes Glas Apfelmus im Kühlschrank noch genießbar ist“, heißt es unter anderem in dem Beitrag. Seien Gläser, Flaschen, Tetrapacks oder Dosen erst mal geöffnet, beginne der Verderb. „Der geht mal schneller, mal langsamer.“
Nicht bei allen Produkten findet man ein Haltbarkeitsdatum
Manche Produkte wie beispielsweise unjodiertes Salz und Zucker seien vom MHD befreit. Auch Unverpacktes wie unverarbeitetes Obst und Gemüse und frische Backwaren dürften ohne MHD verkauft werden, heißt es in dem Beitrag. „Das gilt auch für verpacktes unverarbeitetes Obst und Gemüse. Hier soll der Kunde per Augenschein entscheiden, ob die Ware noch genießbar ist.“
Auch sonst sollten Verbraucher grundsätzlich kritisch sein und schimmelige Lebensmittel auf jeden Fall aussortieren. Mit Lebensmittelinfektionen oder Schimmelpilzgiften ist schließlich nicht zu spaßen. Entdeckt man auf einem Brot Schimmelpilze, sollte man in jedem Fall das gesamte Brot entsorgen. Andernfalls könnten zum Beispiel Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen die Folge sein. Auch bei Fleisch sollte man vorsichtig sein, schon Aussehen und Geruch können wichtige Hinweise geben, wie frisch es noch ist. Nicht mehr genießbar ist Fleisch, aber zum Beispiel auch Butter eindeutig, wenn man einen ranzigen Geschmack feststellen sollte. Ob MHD oder Verbrauchsdatum, so das Fazit laut Test.de: „Bei empfindlicher Ware aus dem Kühlregal wie Fleisch, Wurst, Fisch sollte man die Frist nicht ausreizen, auch wenn alles so kühl lagert, wie es die Hersteller empfehlen.
Sind manche Lebensmittel nach Ablauf von MHD noch genießbar?
Manche Produkte sind, wie Test.de zu einer groben Einordnung schreibt, dagegen „oft über das MHD hinaus noch genießbar“. Vorausgesetzt, sie wurden „nicht geöffnet oder beschädigt sowie richtig gelagert“. Dazu zählen demnach:
- Zucker und unjodiertes Salz (ohne Zusätze wie Kräuter)
- Weißer Reis, Nudeln (außer Vollkorn-, Eiernudeln und frische Pasta) und Mehl (außer Vollkornmehl)
- Mineralwasser, vor allem in Glasflaschen
- Konserven in Dosen und Gläsern, Tiefkühlprodukte
- Essig wie Balsamico, Fruchtsaft wie Apfelsaft und Öl wie Olivenöl
- Senf, Konfitüre und Honig
- Milchprodukte wie Joghurt, Quark, Käse, Butter
Einige Richtwerte, wie lange manche der Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch verzehrbar sein könnten, findet man zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen. „Verlässliche allgemeine Aussagen, wie lange bestimmte Lebensmittel nach Überschreiten des MHD haltbar sind, lassen sich jedoch nicht treffen“, heißt es allerdings in dem genannten Beitrag von Stiftung Warentest. Das hänge von vielen Faktoren ab und könne bei Lebensmitteln gleicher Art schwanken. Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir seien ungeöffnet „meist noch Tage nach dem MHD genießbar, oft auch länger“. Hier lohne sich ein Geruchs- und Geschmackstest.
Lebensmittel: Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum? - Merkur.de
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