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Monday, July 3, 2023

Lebensmittel: Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum? - Merkur.de

Wer Lebensmittel kauft und wissen will, wie lange sie haltbar sind, ist auf die Kennzeichnung auf der Verpackung angewiesen. Was rät die Stiftung Warentest?

Ist das noch gut oder muss das weg? Diese Frage dürften sich viele Verbraucher im Alltag stellen, wenn es darum geht, ob ein Lebensmittel noch längere Zeit genießbar ist oder man es besser gleich entsorgt. Umso wichtiger ist, dass man sich mit den Begrifflichkeiten auskennt, wenn es um das Mindesthaltbarkeitsdatum oder aber um das Verbrauchsdatum geht. Denn dazwischen liegt ein „wichtiger Unterschied“, wie es in einem Beitrag auf Test.de heißt. Dort erklären die Experten der Stiftung Warentest, was dahinter steckt.

Mindest­halt­barkeits- oder Verbrauchs­datum – „wichtiger Unterschied“

  • „Mindestens halt­bar bis ...“ bedeutet Test.de zufolge: Das Produkt „soll bis zu dem angegebenen Mindest­halt­barkeits­datum (MHD) einwand­frei“ sein. Bis dahin garan­tiere der Hersteller die volle Qualität. „Danach verdirbt das Lebens­mittel nicht schlag­artig, kann also – eventuell mit Qualitäts­abstrichen – noch genieß­bar sein. Zum Über­prüfen hilft nur: Schauen, schnuppern, schme­cken.“
  • „Zu verbrauchen bis ...“ – muss den Experten der Stiftung Warentest zufolge „auf sehr leicht Verderb­lichem wie Rohmilch, Hähnchenschenkeln und Hackfleisch“ stehen. Auch auf frischer Bratwurst, gekühltem Lachs oder küchen­fertig abge­packtem Salat sei häufig ein Verbrauchs­datum zu finden. „Anders als beim MHD darf diese Ware nach Ablauf nicht mehr verkauft werden. Auch vom Verzehr ist dann abzu­raten.“

MHD: Datum gilt nicht für angebrochene Produkte

Das MHD gilt immer für das unge­öffnete Produkt, so zudem der wichtige Hinweis von Stiftung Warentest. „Es hilft nicht weiter bei der Frage, ob ein angebrochenes Glas Apfelmus im Kühl­schrank noch genieß­bar ist“, heißt es unter anderem in dem Beitrag. Seien Gläser, Flaschen, Tetra­packs oder Dosen erst mal geöffnet, beginne der Verderb. „Der geht mal schneller, mal lang­samer.“

Düsseldorf 19.06.2022 Kirschkonfitüte Kirschmarmelade Marmeladenglas Frühstückskonfitüre Lebensmittel Verfallsdatum Abl

Nicht bei allen Produkten findet man ein Halt­barkeits­datum

Manche Produkte wie beispielsweise unjodiertes Salz und Zucker seien vom MHD befreit. Auch Unver­packtes wie unver­arbeitetes Obst und Gemüse und frische Back­waren dürften ohne MHD verkauft werden, heißt es in dem Beitrag. „Das gilt auch für verpacktes unver­arbeitetes Obst und Gemüse. Hier soll der Kunde per Augen­schein entscheiden, ob die Ware noch genieß­bar ist.“

Auch sonst sollten Verbraucher grundsätzlich kritisch sein und schimmelige Lebensmittel auf jeden Fall aussortieren. Mit Lebensmittelinfektionen oder Schimmelpilzgiften ist schließlich nicht zu spaßen. Entdeckt man auf einem Brot Schimmelpilze, sollte man in jedem Fall das gesamte Brot entsorgen. Andernfalls könnten zum Beispiel Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen die Folge sein. Auch bei Fleisch sollte man vorsichtig sein, schon Aussehen und Geruch können wichtige Hinweise geben, wie frisch es noch ist. Nicht mehr genießbar ist Fleisch, aber zum Beispiel auch Butter eindeutig, wenn man einen ranzigen Geschmack feststellen sollte. Ob MHD oder Verbrauchs­datum, so das Fazit laut Test.de: „Bei empfindlicher Ware aus dem Kühl­regal wie Fleisch, Wurst, Fisch sollte man die Frist nicht ausreizen, auch wenn alles so kühl lagert, wie es die Hersteller empfehlen. 

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Sind manche Lebensmittel nach Ablauf von MHD noch genießbar?

Manche Produkte sind, wie Test.de zu einer groben Einordnung schreibt, dagegen „oft über das MHD hinaus noch genießbar“. Vorausgesetzt, sie wurden „nicht geöffnet oder beschädigt sowie richtig gelagert“. Dazu zählen demnach:

  • Zucker und unjodiertes Salz (ohne Zusätze wie Kräuter)
  • Weißer Reis, Nudeln (außer Voll­korn-, Eiernudeln und frische Pasta) und Mehl (außer Voll­korn­mehl)
  • Mineralwasser, vor allem in Glasflaschen
  • Konserven in Dosen und Gläsern, Tiefkühl­produkte
  • Essig wie Balsamico, Frucht­saft wie Apfelsaft und Öl wie Olivenöl
  • Senf, Konfitüre und Honig
  • Milch­produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Butter

Einige Richtwerte, wie lange manche der Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch verzehrbar sein könnten, findet man zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen. „Verläss­liche allgemeine Aussagen, wie lange bestimmte Lebens­mittel nach Über­schreiten des MHD halt­bar sind, lassen sich jedoch nicht treffen“, heißt es allerdings in dem genannten Beitrag von Stiftung Warentest. Das hänge von vielen Faktoren ab und könne bei Lebens­mitteln gleicher Art schwanken. Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir seien unge­öffnet „meist noch Tage nach dem MHD genieß­bar, oft auch länger“. Hier lohne sich ein Geruchs- und Geschmacks­test.

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