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Saturday, June 10, 2023

Salmonellen im Basilikum: Lidl-Gewürz wird dringend zurückgerufen - fr.de

Wegen möglicher Gesundheitsfolgen für Verbraucher ruft der Lebensmittel-Discounter Lidl aktuell ein Produkt zurück.

Der Lebensmittel-Discounter Lidl hat zwei bestimmte Chargen Trockenkräuter zurückgerufen. Betroffene können die gekauften Produkte in jeder Filiale abgeben.

Kassel/Neckarsulm – Wegen möglicher Fremdkörper in Lebensmitteln, Kontamination mit Salmonellen oder einfach nur Problemen mit der Verpackung: Dass Supermarktprodukte und allen voran Lebensmittel zurückgerufen werden, kommt immer wieder vor. Diesmal ist die Discounter-Kette Lidl mit einem Rückruf an der Reihe, meldet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem eigens dafür eingerichteten Portal Lebensmittelwarnung.de.

Aktueller Lebensmittelrückruf bei Lidl: Basilikum kann Salmonellen enthalten

Konkret geht es um ein Produkt aus den Lidl-Kräuterregalen: gerebelter Basilikum der Marke Kania. Die betroffenen 15g-Kräuterdosen haben das Mindesthaltbarkeitsdatum 31. August 2025 und sind mit den Nummern 082025C30B und 082025A31B gekennzeichnet. Verkauft wurden die Produkte dieser Charge in Lidl-Märkten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Salmonellen im Basilikum: Lidl-Gewürz wird dringend zurückgerufen

Grund für den Rückruf ist nach Information des niedersächsischen Lebensmittelvertriebsunternehmens TSI Consumer Goods, dass bei einer internen Prüfung eine mögliche Kontamination des Produktes mit Salmonellen festgestellt wurde.

In der Produktwarnung heißt es, Salmonellen könnten „Auslöser von Magen-/Darmerkrankungen (Salmonellose) sein“. Die könne „bei bestimmten Personengruppen“ zu ernsten Krankheitsverläufen führen. Dazu zählen Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Rückgabe von Rückruf-Produkten bei Lidl: Kein Kassenbon notwendig

Kundinnen und Kunden, die ein Produkt der betroffenen Chargen gekauft haben, werden dringend gebeten, den Rückruf zu beachten. Betroffene Produkte können in allen Lidl-Filialen abgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Zuletzt hatte Lidl Ende April ein Mikrowellen-Popcorn zurückgerufen, das in der EU nicht zugelassene Pestizide enthielt. (saka)

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