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Tuesday, February 8, 2022

THC in Lebensmitteln: Gefahr für Kinder - RND

  • Der Konsum des natürlichen Cannabinoids THC führt bei Kindern und Jugendlichen zu schweren gesundheitlichen Folgen.
  • Der Erwerb von THC-haltigen Produkten, wie etwa Süßigkeiten, ist in Deutschland illegal.
  • Bei den bislang beschlagnahmten Waren handelt es sich ausschließlich um natürliche Cannabinoide.

Wiesbaden. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln mit natürlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC). „Insbesondere für Kinder bergen die hier bekannt gewordenen Produkte unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren“, teilte die Polizeibehörde am Dienstag in Wiesbaden mit.

Vergiftungsgefahr für Kinder und Jugendliche

Natürliches THC ist als Betäubungsmittel eingestuft. Beim Verzehr haben die genannten Lebensmittel berauschende Wirkung. Das BKA verweist auf aktuelle Meldungen aus Irland, den USA und Kanada, wo es nach dem Konsum von THC-haltigen Lebensmitteln zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern gekommen sein soll.

THC-haltige Lebensmittel werden etwa in Online-Shops zum Kauf angeboten. Der Erwerb ist in Deutschland illegal. Zumeist handelt es sich um Süßigkeiten, Chips und Cornflakes, deren Verpackungen bekannten Markenprodukten nachempfunden sind. „Kinder können diese dadurch leicht verwechseln und beim Konsum schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden“, schrieb das BKA.

Synthetische Cannabinoide in Deutschland illegal

Polizei- und Zolldienststellen haben dem BKA bisher 25 Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis und anderen Lebensmitteln aus elf Bundesländern gemeldet. In Laboruntersuchungen der in Deutschland beschlagnahmten Waren wurde laut BKA bisher ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen.

In Schweden und Irland seien aber laut Institut für Therapieforschung (IFT) in München auch Fruchtgummis sichergestellt worden, die mit „Neuen Psychoaktiven Stoffen“ (NPS) versetzt waren. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Herstellung und Handel sind strafbar, auch der Besitz ist strafbar.

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