Rechercher dans ce blog

Friday, November 5, 2021

Gegen Verschwendung: Supermärkte können ablaufende Lebensmittel leichter reduzieren - RND

  • Im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung macht es die Bundesregierung dem Handel einfacher, Waren nahe dem Mindesthaltbarkeitsdatum mit Rabatt zu verkaufen.
  • Denn ab Mai 2022 entfällt für sie die Pflicht, einen neuen Gesamtpreis angeben zu müssen.
  • Verbraucherschützer sprechen von einer Legalisierung gelebter Praxis.

Hannover. In deutschen Supermärkten und Discountern werden jedes Jahr Tausende Tonnen von Lebensmitteln weggeworfen. Laut einem aktuellen Report des Thünen-Instituts wurden bei den großen Handelsketten im Jahr 2019 rund 290.000 Tonnen Lebensmittel entsorgt. Zählt man Drogeriemärkte, Bäckereien, Fleischereien, den Online- und Getränkehandel sowie Wochenmärkte und Tankstellen dazu, kommt das Institut sogar auf insgesamt rund 500.000 Tonnen weggeworfene Lebensmittel im Jahr. Nur 128.000 Tonnen Lebensmittel gingen demnach an karitative Einrichtungen wie etwa die Tafeln.

Dabei gelten laut der Verbraucherzentrale rund 84 Prozent der Lebensmittelabfälle im Handel als vermeidbar. Ein neues Gesetz, das das Kabinett in dieser Woche beschlossen hat, soll es den Supermärkten und Discountern deshalb künftig erleichtern, Ware mit kurzer Haltbarkeit reduziert zu verkaufen.

30-Prozent-billiger-Aufkleber reicht

Laut dem Beschluss dürfen Händler ab Mai 2022 Produkte mit kurzer Haltbarkeit rabattieren ohne den neuen Gesamt- oder Grundpreis nennen zu müssen. Es reicht also künftig aus, den neuen Preis etwa mithilfe eines „30%-billiger“-Aufklebers oder -Stempels direkt am Produkt kenntlich zu machen. Die Händler müssen nicht, wie bisher nötig, neue Preisschilder drucken.

Es müsse für die Verbraucher und Verbraucherinnen aber deutlich gemacht werden, dass die Ware für den baldigen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet sei, erläutert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das Gesetz sei ein weiterer Baustein der Bundesregierung auf dem Weg zu dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung in Deutschland bis 2030 zu halbieren.

Legalisierung von gelebter Praxis

Der Handelsverband Deutschland lobt die Gesetzesnovelle: Sie erleichtere den Abverkauf verderblicher Waren, verhindere so unter anderem die Lebensmittelvernichtung und reduziere gleichzeitig Abmahnrisiken im Zusammenhang mit der Preisauszeichnung, heißt es auf Anfrage. „Die Regelung ist aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten erforderlich und wird nach unserer Einschätzung einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer unnötigen Ressourcenverschwendung leisten.“

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortete schon im Juni in einer Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf die neue Ausnahmeregelung für Produkte mit geringer Haltbarkeit. Allerdings weisen Verbraucherschützer auch daraufhin, dass der Handel schon jetzt häufig keine Angaben zum neuen Gesamtpreis des rabattierten Produkts macht. Insofern sei die Gesetzesänderung in vielen Fällen eher eine Legalisierung von gelebter Praxis.

MHD kennzeichnet nicht unbedingt Verderblichkeit

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird seit Längerem kritisiert, weil Verbraucherinnen und Verbraucher dazu neigen, Produkte nach diesem Stichtag wegzuwerfen. Dabei kennzeichnet das Haltbarkeitsdatum nur den Tag, bis zu dem sich ein verpacktes Lebensmittel mindestens lagern und verzehren lässt und dabei seine spezifischen Eigenschaften behält.

So müssen Geruch, Geschmack, Beschaffenheit, Nährwert, Farbe und Konsistenz bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums unverändert bleiben. Die meisten Produkte lassen sich aber auch noch nach diesem Datum unbedenklich verzehren.

Anders ist das beim Verbrauchsdatum, das auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie etwa Hackfleisch, Geflügelfleisch, Vorzugsmilch oder Räucherfisch angegeben werden muss. Denn nach Ablauf des Verbrauchsdatums („zu verbrauchen bis...“) besteht eine Gesundheitsgefahr für Menschen durch Keime, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennbar sind. Daher dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum auch nicht mehr verkauft werden.

Ware mit abgelaufenem MHD darf verkauft werden

Waren, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, dürfte der Einzelhandel rein rechtlich sogar noch weiter verkaufen. Die Händler müssen dann aber sicherstellen, dass die Ware noch einwandfrei ist. „Sobald das MHD erreicht ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern die Verantwortung trägt dann der Lebensmittelunternehmer oder Lebensmittelhändler, der die Ware in Verkehr bringt“, heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale. Um sich nicht angreifbar zu machen, nehmen viele Handelsketten Produkte deshalb spätestens mit abgelaufenem MHD aus dem Sortiment.

Adblock test (Why?)


Gegen Verschwendung: Supermärkte können ablaufende Lebensmittel leichter reduzieren - RND
Read More

No comments:

Post a Comment

„Blaue Zonen“: Sieben Lebensmittel essen Menschen, die besonders lang leben - FOCUS Online

In den sogenannten „Blauen Zonen“ leben die Menschen nicht nur länger, sondern oft auch gesünder. Einer der Hauptfaktoren für ihre Langlebi...