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Thursday, August 19, 2021

Ethylenoxid in Lebensmitteln: Wieviel Gift darf es sein? - tagesschau.de

Stand: 20.08.2021 06:00 Uhr

Ein Hersteller ruft in mehreren Ländern Eissorten zurück, weil diese mit einer krebserregenden Substanz kontaminiert ist - in Deutschland jedoch nur nach öffentlichem Druck. Ein Skandal? Die Lage ist etwas komplexer.

Von Wulf Rohwedder, Redaktion ARD-faktenfinder

Eigentlich klingt es nach einer guten Lösung: Das Gas Ethylenoxid tötet Bakterien, Viren sowie Pilze ab und verflüchtigt sich dann. Über Jahrzehnte wurde es verwendet, um empfindliche Oberflächen und Lebensmittel, die nicht erhitzt werden können, zu desinfizieren - bis festgestellt wurde, dass sich der Stoff und sein Abbauprodukt teilweise ablagern und potenziell krebserregend sind.

Wulf Rohwedder

Seitdem ist die Behandlung von Lebensmitteln mit Ethylenoxid in vielen Ländern verboten, auch in der Europäischen Union. Allerdings wird es zum Beispiel in asiatischen Ländern noch eingesetzt und gelangt so nach Europa - meist über Gewürze oder Zusatzstoffe wie das Verdickungsmittel Johannisbrotkernmehl, die in vielen Produkten zugefügt werden.

Zuletzt wurde vor Ethylenoxid in einer Reihe von Eiscreme-Produkten des Herstellers Mars gewarnt. Nachdem diese zunächst in einer Reihe von anderen Ländern, nicht aber in Deutschland zurückgerufen worden waren, nahm die Firma die betroffenen Chargen auch in der Bundesrepublik zurück - betonte aber, dass deren Verzehr nicht schädlich sei, da die Ethylenoxid-Verunreinigung sehr gering sei.

Risiko schwierig einzuordnen

Wieviel Ethylendioxid oder dessen Abbauprodukt 2-Chlorethanol problematisch ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. In der EU dürfen keine Lebensmittel verkauft werden, die mehr als 50 Mikrogramm Ethylenoxid enthalten. In den USA liegt der Grenzwert bei 7000 Mikrogramm. Laut dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) ist die Datenlage zur Wirkung des Stoffes "widersprüchlich und teilweise unvollständig".

Die Behörde betont aber, dass die Chemikalie erbgutverändernd und krebserzeugend sei. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gebe es somit nicht, Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln seien grundsätzlich unerwünscht. Das BfR hat jedoch 0,037 Mikrogramm pro Kilo Körpergewicht und Tag als "Aufnahmemenge geringer Besorgnis" definiert.

EU-Gremium empfiehlt Null-Toleranz-Politik

Uneinigkeit herrscht darüber, ob Lebensmittel zurückgerufen werden müssen, die Spuren von Zusatzstoffen enthalten, die mit Ethylenoxid kontaminiert wurden, die aber insgesamt so wenig von dem Stoff enthalten, dass der Anteil unter der Nachweisgrenze liegt - wie in dem Fall der Eiscreme-Produkte. Das EU-Krisenmanagement-Team im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit hatte dazu am 13. Juli die Empfehlung ausgesprochen, grundsätzlich alle Chargen zurückzurufen, die auch nur theoretische Mengen davon enthalten. Die Mitglieder gehen davon aus, dass keine "sichere Aufnahmemenge" für Ethylenoxid gibt.

Allerdings gaben die Vertreter Belgiens und Dänemark zu bedenken, dass somit auch Lebensmittel vernichtet werden, bei denen die Kontamination unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Eine solche Null-Toleranz-Richtlinie stünde nicht im Einklang mit den EU-Zielen der Nachhaltigkeit, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverlusten.

Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch vertritt dagegen die Auffassung, dass Lebensmittelverschwendung und Gesundheitsschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. "Lebensmittel, die eine Gefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen, gehören nicht in die Lebensmittelkette für den menschlichen Verzehr", erklärt Oliver Huizinga von der Verbraucherschutzorganisation gegenüber dem ARD-faktenfinder. "Foodwatch fordert, dass die Rückrufe der betroffenen Produkte konsequent durchgesetzt werden, so wie es die Einigung der EU-Mitgliedsstaaten vorsieht."

Deutschland blockt noch

Die Kompetenz zu rechtlichen Fragen der Lebensmittelüberwachung liegt bei den EU-Mitgliedsländern - und im Fall Deutschlands bei den Bundesländern. Diese wollen sich der EU-Empfehlung zumindest nicht alle anschließen: Die "Lebensmittelzeitung" berichtet, dass das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium amtliche Maßnahmen nur dann für geboten sehe, wenn Ethylenoxid oder das Abbauprodukt 2-Chlorethanol tatsächlich in den Endprodukten nachweisbar ist. Das Verbraucherschutzministerium von Nordrhein-Westfalen sieht ein Verkehrsverbot ebenfalls nur dann, wenn die Verunreinigungen gesichert oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden könne.

Inzwischen sind eine ganze Reihe weitere Lebensmittel wegen Ethylenoxid-Kontaminationen zurückgerufen worden, dazu gehören vegane Snacks, Rote Grütze, Instant-Nudeln und Fertigmahlzeiten. Alle aktuellen Lebensmittelwarnungen sind auf einem Portal des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.

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