Dresden. Einen Großteil des vergangenen Jahres mussten Gastronomiebetriebe in Dresden aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben. Wenig Arbeit also für die Lebensmittelüberwacher, die sonst regelmäßig auf Hygieneverstöße oder Verunreinigungen testen würden?
Diese Rechnung ist zu kurz gedacht, nicht nur, weil in vielen Restaurants die Küchen wegen des Außer-Haus-Verkaufs warm blieben, sondern auch, weil die Kontrolleure ebenso landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, Märkte, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte und sogar Apotheken, Bekleidungsgeschäfte und Tattoo-Studios unter die Lupe nehmen.
Während die Pandemie tatsächlich einen Rückgang der Kontrollen um 1.800 auf 6.200 im vergangenen Jahr zur Folge hatte, wurde doch jeder zweite Betrieb (57 Prozent) von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert, wie die Stadt nun mitteilt.
Was die Kontrolleure dabei zu beanstanden hatten - die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer wurde 2020 kontrolliert?
"Kontrolliert wird risikoorientiert und anlassbezogen", erklärt die Stadt. Konkret gab es im vergangenen Jahr 51 Kontrollen bei Erzeugern, wozu unter anderem Milchbetriebe, Gartenbaubetriebe und Weinerzeuger zählen. 89 Kontrollen gab es bei Herstellern und Ab-Packern von zum Beispiel Fertiggerichten, Feinkost, Kosmetik und Tabak, 117 bei Importeuren, Exporteuren und Großhändlern sowie 1.976 Kontrollen im Einzelhandel, wozu Supermärkte, Bäckereifilialen und Drogerien gehören.
Die absolute Mehrheit machten jedoch Dienstleistungsbetriebe wie Küchen, Restaurants, Imbissbetriebe und Hotels mit 3.729 Kontrollen aus. Weitere 305-mal wurde bei Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Speiseeisherstellern kontrolliert.
Werden Kontrollen angekündigt?
Die Kontrollen waren laut Stadt in der Regel unangekündigt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und im Sächsischen Datenverarbeitungssystem LEVES-SN erfasst. Dafür sind die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung mit mobiler Technik ausgestattet. Vor Ort entnommene Proben leiten sie zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt (Lua) Sachsen weiter.
Welche erheblichen Mängel wurden festgestellt?
In 72 der knapp 6.300 kontrollierten Betriebe wurden Verstöße erfasst, die zu formellen Maßnahmen geführt haben, teilt die Stadt mit. Dabei ist es auch möglich, dass mehrere erhebliche Mängel in einem Betrieb festgestellt wurden. Beanstandet wurden demnach rund zwei Prozent aller Kontrollen - so viele wie 2019.
Am häufigsten traten Verstöße bei der allgemeinen Hygiene auf (über 36 Prozent). Dazu zählen die bauliche und technische Ausstattung der Räume und Geräte, aber auch die Personalhygiene. Auf Platz zwei lagen mit 27,4 Prozent unter anderem Mängel beim Hygienekonzept zur Lebensmittelverarbeitung sowie bei der Schulung der Beschäftigten. Mit gut 19 Prozent schlugen Verstöße bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie ihrer Präsentation zu Buche.
Verstöße, vor denen Verbraucher sich besonders fürchten, zum Beispiel, weil die Qualität der verwendeten Rohstoffe mangelhaft ist oder sich Rückstände in den Lebensmitteln befinden, machten nur 2,5 Prozent aus - im Vergleich zum Vorjahr (0,7 Prozent) allerdings eine Steigerung.
Was passiert bei Mängeln?
"Werden Mängel im Rahmen der Kontrolle oder einer Probenahme festgestellt, veranlasst die Lebensmittelüberwachung amtliche Maßnahmen", erklärt die Stadt. Dazu zählten neben einem Bescheid zur Mängelbeseitigung auch Betriebsbeschränkungen oder gar -schließungen, Sicherstellungen von Lebensmitteln, das Verbot des Inverkehrbringens von Produkten, Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld, die Einleitung von Bußgeldverfahren oder sogar Strafverfahren sowie die Information der Öffentlichkeit.
Im vergangenen Jahr gab es 20 Bußgeldverfahren und vier Strafverfahren. In 43 Fällen wurde ein Verwarngeld ausgesprochen. Insgesamt gab es nach Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung 90 formelle Maßnahmen.
Wie viele Proben wurden beanstandet?
Im vergangenen Jahr wurden 2.180 Proben durch die Mitarbeiter der Dresdner Lebensmittelüberwachung entnommen, etwa fünf Prozent davon waren außerplanmäßig. Zu Letzteren zählen Proben nach Beschwerden, aufgrund eines Verdachts oder um frühere Beanstandungen zu kontrollieren.
19 Prozent aller Proben wurden beanstandet, in rund drei Viertel der Fälle aufgrund von Mängeln bei der Kennzeichnung oder Aufmachung. Mikrobiologische Verunreinigungen machten zwölf Prozent aus, andere Verunreinigungen sechs Prozent, Mängel bei der Zusammensetzung ebenfalls sechs Prozent.
Wie häufig wurde Fleisch untersucht?
Die Entnahme von mehr als 50 Proben erfolgte in Schlachtbetrieben. So soll die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufgedeckt sowie der vorschriftsmäßige Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln kontrolliert werden. Fast 8.000-mal wurden außerdem Schlachttiere und Fleisch untersucht. Durch den coronabedingten Rückgang der Schlachtungen waren das etwa 2.500 Untersuchungen weniger als 2019, erklärt die Stadt.
Im Stadtgebiet Dresden wurden 2020 geschlachtet und untersucht:
- 6.273 Hausschweine,
- 874 Rinder,
- 705 Lämmer und Schafe,
- 21 Farmwild sowie
- neun Ziegen.
Zusätzlich gab es bei Hausschweinen, erlegten Wildschweinen und Kleinwild (Wild ca. 750) Trichinen-Untersuchungen.
Welche Aufgaben hat die Lebensmittelüberwachung?
Die Lebensmittelüberwachung soll Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse schützen – ebenso wie vor Täuschung und Irreführung. In Dresden arbeiten 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die amtliche Lebensmittelüberwachung. Zum Team gehören Lebensmittelkontrolleure, Lebensmittelchemiker, Verwaltungsmitarbeiter und Tierärzte.
Wann muss die Öffentlichkeit informiert werden?
Gemäß Verbraucher-Informations-Gesetz haben Bürger einen Rechtsanspruch auf behördliche Auskunft über Produkte wie Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kleidung, Spielwaren und mehr. Im vergangenen Jahr sind dazu bei der Dresdner Lebensmittelüberwachung 95 Anträge eingegangen. "Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit wurden die gewünschten Informationen bei den eingeleiteten Verfahren herausgegeben", teilt die Stadt mit.
In bestimmten gravierenden, gesetzlich festgelegten Fällen sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren. Dazu zählen ein hinreichend begründeter Verdacht von Grenzwert-, Höchstgehalts- oder Höchstmengenüberschreitung oder wenn in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt gegen Vorschriften verstoßen wurde und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
In diesem Zusammenhang hat das Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sechs Verstöße auf dem Verbraucherportal Sachsen veröffentlicht. Außerdem haben die Mitarbeiter 2020 fast 200 Prüfaufträge zur Kontrolle von Rücknahmen und Rückrufen einschließlich entsprechender Folgemeldungen im Rahmen von Schnellwarnungen bearbeitet.
Was Dresdens Lebensmittel-Überwacher fanden - Sächsische.de
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