Bei manchen Leckereien sagt es schon der Name: Es gibt wohl kaum jemanden, der überrascht ist, wenn in Rumkugeln Rum drin ist. Aber im Milchbrötchen, in Eis oder in Bananen kann auch Alkohol enthalten sein. Das ist vielen Menschen nicht klar.
Warum ist Alkohol in Lebensmitteln? Alkohol ist ein bewährtes Konservierungsmittel. Er dient auch als Geschmacksträger oder wird verwendet, um andere Inhaltsstoffe zu lösen.
Schwangere und Kinder sollten keinen Alkohol zu sich nehmen: Diese Lebensmittel dringend vermeiden
Warum wollen manche Menschen Alkohol im Essen vermeiden? Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Blaue Kreuz haben zusammengestellt, in welchen Lebensmitteln versteckter Alkohol enthalten sein kann. Es gebe verschiedene Gründe, sich mit der Frage nach dem Alkoholgehalt in Lebensmittel zu beschäftigen, heißt es vom Blauen Kreuz. Häufig stehe dahinter die Sorge um eine gesunde Ernährung. Gerade bei kleinen Kindern legen Eltern darauf Wert. Der Wunsch nach einer alkoholfreien Ernährung kann auch kulturelle, religiöse oder gesundheitliche Gründe haben, etwa bei chronisch kranken oder alkoholabhängigen Menschen. Auch Schwangere sollten zum Schutz des Kindes keinen Alkohol zu sich nehmen.
Wenn man sich alkoholfrei ernähren will, stößt man auf mehrere Probleme:
- Die Produkte der Lebensmittelhersteller ändern sich regelmäßig, deshalb veralten Listen mit alkoholhaltigen Lebensmitteln schnell.
- Bei vielen Lebensmitteln findet sich ein Hinweis auf Alkohol nur im Kleingedruckten auf der Rückseite.
- Jeder muss sich selbst fragen, wie streng man bei Lebensmitteln ist, die Alkohol nur in Spuren enthalten.
Natürlicher Alkohol, beispielsweise in Sauerkraut, Fruchtsäften oder Brot, entsteht durch den natürlichen Gärungsprozess. Er übersteigt laut der Verbraucherzentrale Hamburg selten 0,3 Prozent. Er ist nicht zu schmecken und gilt als unbedenklich. Dennoch: Durch den natürlichen Gärungsprozess kann Alkohol auch bei Hefeteig, Kefir oder sehr reifem Obst entstehen. Vor allem sehr zuckerhaltiges Obst ist betroffen. Bananen bezeichnet die Zeitung Spektrum Wissenschaft zum Beispiel als "Promilleteufel unter den Nahrungsmitteln", da in reifen Bananen etwa 0,6 Volumenprozent Alkohol stecken könne.
Tipps, um Alkohol in Lebensmitteln zu entdecken
Das sollte man tun, um auf Alkohol in Lebensmitteln aufmerksam zu werden:
- Die Inhaltsstoffe lesen: Achtung! Vor allem bei wenig Alkohol steht der Hinweis erst in der Mitte oder am Ende der Liste. Auf Alkohol weisen folgende Begriffe hin: Ethylalkohol, Äthylalkohol, Ethanol, Trinkalkohol und Äthanol. Auch E-Nummern können ein Hinweis sein, E 334 = Weinsäure, E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol.
- In Restaurants, an Theken und Cafés nach den Inhaltsstoffen fragen, ob sich Alkohol in den Produkten befindet.
- Kuchenähnlichen (Fertig-)Lebensmitteln ist oft Alkohol zugesetzt. Manchmal hilft es, direkt nach dem Öffnen der Verpackung daran zu riechen, denn dann riecht man den Alkohol besser heraus. Auch bei Süßigkeiten darauf achten: Schokoladenfüllungen sind oft alkoholisch.
Versteckter Alkohol kann sich laut Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beispielsweise in diesen Lebensmitteln befinden:
- Schololaden- und Liköreis, Cremeschnitten,
- Schokoriegel,
- Rum-Trauben-Schokolade,
- Pralinen,
- Ostereier,
- Weingummi,
- Zwetschgen-, Sauerkirsch- und Marillenkonfitüre,
- Rote Grütze,
- Apfelkompott,
- Ochsenschwanz-, Zwiebel- und Fischsuppe,
- Bratensoße,
- Hühnerfrikassee,
- Wildgerichte,
- Königsberger Klopse,
- Fischragout, Muscheln, Fischfilet, Forelle blau,
- Weinsauerkraut, Rotkohl,
- Käsefondue,
- Schwarzwälder Kirschtorte, Herrentorte, Eierlikörkuchen, Rotweinkuchen,
- Krapfen
Es gibt eine Kennzeichnungspflicht, deshalb kann man davon ausgehen, dass nennenswerte Mengen Alkohol in einem Lebensmittel auf der Verpackung gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnungspflicht hat aber auch Lücken: Ist ein Aroma in Alkohol gelöst, müsse dies in der Zutatenliste des Endproduktes nicht angegeben werden, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Und rät: "Wer sichergehen will, auch kleinste Alkoholmengen zu vermeiden, fragt direkt beim Hersteller nach." Kennzeichnungslücken gebe es auch bei manchen Süßwaren oder Kleinverpackungen, teilt das Blaue Kreuz auf seiner Seite mit. Auch Torten beim Bäcker, Essen im Restaurant oder das Eis beim Eishändler hat möglicherweise einen geringen Alkoholgehalt, darauf muss aber nicht speziell hingewiesen werden.
Alkohol als Konservierungsmittel schlecht gekennzeichnet
Bei Getränken muss der Alkoholgehalt erst angegeben werden, wenn sie über 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das bedeute: Auch in "alkoholfreiem Bier" könne sich noch eine geringe Menge Alkohol befinden.
Auch der VerbraucherService Bayern des Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) warnt, dass Fassbrause häufig noch Restalkohol von 0,15 bis 0,5 Volumenprozent habe. Hinzu komme ein ähnlich herber Geschmack wie bei alkoholhaltigem Bier. Im lebensmittelrechtlichen Sinne gelte Fassbrause dennoch als ein alkoholfreies Getränk, da der Alkoholgehalt unter 0,5 Prozent liege. Gesundheitlich wohl nicht problematisch, aber kein sinnvolles Getränk für Kinder oder Jugendliche, da sie sich hierdurch sehr frühzeitig an den Biergeschmack gewöhnten.
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Versteckter Alkohol in Lebensmitteln: So können Sie ihn entdecken - inFranken.de
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