Bei manchen Produkten verrät uns schon der Name, dass wir hier mit kleinen Mengen Alkohol rechnen müssen: So zum Beispiel bei Rum-Trauben-Schokolade oder Eierlikörkuchen. Auch bei einer Schwarzwälder Kirschtorte wissen die meisten Menschen, dass die Torte traditionell mit Kirschwasser zubereitet wird. Aber wer erwartet in Milchbrötchen, Fertigsuppen oder industriell hergestelltem Kuchen Alkohol? In den meisten Fällen ist der Alkohol nicht mal zu schmecken – so kann auch die Nase nicht beim Warnen helfen.
Für wen ist Alkohol in Lebensmitteln problematisch?
Zwar ist Alkohol in kleinen Mengen für den Großteil der Bevölkerung allermeist unproblematisch. Für viele Menschen ist es aber wichtig, zu wissen, ob Alkohol enthalten ist – und sei die Menge auch nur klein: So sollten Kinder, Schwangere und stillende Frauen keinen Alkohol konsumieren. Menschen muslimischen Glaubens trinken aus religiösen Gründen keinen Alkohol. Und ehemals Alkohlabhängige sollten ebenfalls strikt auf Alkohol verzichten, um keinen Rückfall in die Sucht zu erleiden.
Als "risikoarm" gilt übrigens laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bei Frauen ein Konsum von maximal 10 bis 12 Gramm Alkohol pro Tag (ein kleines Glas Wein oder ein Glas Bier) und bei Männern ein Konsum von nicht mehr als 20 bis 24 Gramm Alkohol täglich (ein halber Liter Bier, 0,25 Liter Wein).
Was viele gerne ausblenden: Alkohol kann nicht nur zu einer Abhängigkeit führen, er ist auch gesundheitsschädlich. So erhöht Alkohol laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Risiko für Krebs, Schlaganfälle, Herzerkrankungen und übertragbare Krankheiten und schwächt das Immunsystem. "Darüber hinaus erhöht ein hoher Alkoholkonsum das Risiko für das akute Atemnotsyndrom (ARDS), eine der schwersten Komplikationen von Covid-19", warnt die WHO. Zudem wird Alkoholkonsum mit Verletzungen, Gewalt und einer Reihe psychischer Störungen, anderem Depressionen und Angstzuständen, in Verbindung gebracht.
In diesen Lebensmitteln versteckt sich häufig Alkohol
Eine genaue Liste mit allen Lebensmitteln zu erstellen, die versteckten Alkohol enthalten, ist laut Blauem Kreuz nicht möglich, da sich Rezepturen immer wieder ändern und Alkohol nicht immer deklariert werden muss. Und auch wenn der Alkohol in der Zutatenliste aufgeführt wird, ist unklar, um welche Menge es sich tatsächlich handelt.
Bei diesen Produkten sollten Sie generell vorsichtig sein (Quellen: Verbraucherzentrale / Blaues Kreuz):
- Schokobrötchen
- Milchbrötchen
- Zimtschnecken zum Aufbacken
- Süßigkeiten wie Marzipan, Schokoriegel
- Malzbier und Malzgetränke für Kinder (dürfen bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten)
- Kefir
- Kombucha
- Weingummi
- Cremeschnitten
- Fertigsuppen (z.B. Zwiebelsuppe, Gulaschsuppe, Ochsenschwanzsuppe)
- Saucen (z.B. Cocktailsauce)
- Bratensoßen
- Weinsauerkraut
- Käsefondue
- Konfitüren
- Christstollen
- Baumkuchenspitzen
- Fertigkuchen
- Eis
- Desserts (z.B. Tiramisu)
- Fertiggerichte (z.B. Hühnerfrikassee)
Alkohol in Lebensmitteln – das sollten Sie wissen
- "Alkoholfrei" bedeutet nicht zwingend, dass überhaupt kein Alkohol enthalten ist. Die Kennzeichnungspflicht für Alkohol beginnt bei Getränken erst bei einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent.
- Weißwein im Risotto, Rotwein in der Bolognese-Sauce, Eierlikör im Kuchen – viele Gerichte werden mit Alkohol zubereitet. Ist dieser Alkohol unproblematisch, weil er "verkocht"? Nein! Denn auch beim Erhitzen (Kochen und Backen) verflüchtigt sich Alkohol nicht vollständig. Zwar verdampft reiner Alkohol theoretisch bei rund 78 Grad Celsius, beim Kochen und Backen verwenden wir aber keinen reinen Alkohol, sondern Wein oder Likör. Zudem gibt es im Essen Stoffe (z.B. Fett), die den Alkohol am Verdampfen hindern. Fakt ist: Der Alkoholgehalt reduziert sich mit der Zeit – aber auch nach langem Köcheln ist noch ein guter Teil des Alkohols enthalten.
Vorsicht beim Kochen mit Alkohol – nur ein geringer Teil "verkocht". (Foto: Shutterstock / BAZA Production)
Wie erkenne ich Alkohol in Lebensmitteln?
Da Alkohol meistens nicht gut sichtbar deklariert wird, hilft nur eins: Das Kleingedruckte (nämlich die Zutatenliste) aufmerksam lesen und bei einer fehlenden Kennzeichnung im Restaurant oder beim Verkäufer nachfragen.
Auf der Zutatenliste kann sich Alkohol auch hinter folgenden Bezeichnungen verstecken:
- Ethanol / Äthanol
- Ethylalkohol / Äthylalkohol
- Trinkalkohol
- E 334 = Weinsäure
- E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fasst zusammen:
"Ist Alkohol – beispielsweise Weinbrand oder Sherry – Bestandteil der Rezeptur, also eine Zutat, dann muss er im Zutatenverzeichnis mit seiner Bezeichnung angegeben werden. Anders als bei Getränken muss der Alkoholgehalt bei festen Lebensmitteln, etwa Weinbrandbohnen, aber nicht zusätzlich auf dem Etikett stehen. Alkohol, der nur in geringen Mengen als Lösungsmittel für Aromen verwendet wird, taucht nicht im Zutatenverzeichnis auf."
Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich in vielerlei Hinsicht. (Foto: Öko-Test / bw)
Wie gefährlich ist Alkohol in Lebensmitteln für Schwangere und ehemalige Alkoholiker?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es gibt keine definierte Grenze, bis zu welcher Menge Alkohol unschädlich ist, zum Beispiel für das ungeborene Kind. Aber sowohl Schwangeren als auch ehemaligen Alkoholikern wird zur Vorsicht angeraten:
"Zum Schutz des ungeborenen Kindes sollen Schwangere keinen Alkohol zu sich nehmen, auch nicht in kleinen Mengen. Aus wissenschaftlicher Sicht kann kein Grenzwert beschrieben werden, unterhalb dem Alkoholkonsum unbedenklich wäre", so Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Um sicher zu gehen, sollte man deshalb in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol verzichten, das gilt auch bei der Zubereitung von Speisen bzw. beim Konsum von Nahrungsmitteln, die nach Alkohol riechen oder schmecken. Wurde eine Kleinstmenge an Alkohol in der Schwangerschaft konsumiert – etwa bei einer aufgekochten Soße, die mit einem Schuss Alkohol aromatisiert wurde –, "müssen werdende Mütter aber auch nicht davon ausgehen, ihrem Kind unmittelbar geschadet zu haben", erklärt Doubek.
Für ehemalige Alkoholiker kann schon eine kleine Menge Alkohol quasi als "Trigger" für das nicht kontrollierbare Verlangen nach mehr Alkohol wirken und einen Rückfall auslösen. Das gilt zum Beispiel für sogenanntes alkoholfreies Bier, Malzbier (beide sind häufig alkoholhaltig; weniger als 0,5% Volumen), aber auch für alkoholfreie Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,0%. Auch das kann bei alkoholkranken Menschen durch den Geschmack das Suchtgedächtnis triggern, warnt das Blaue Kreuz.
Für Menschen, die alkoholkrank wurden und abstinent leben, ist Alkohol als Träger eines bestimmten Geschmackes das eigentliche Problem, fasst Evelyn Fast von Blaues Kreuz in Deutschland e.V. zusammen. Sie schmecken heraus, wenn Lebensmitteln Alkohol beigefügt wurde, "das wiederum kann das Suchtgedächtnis triggern und somit einen Rückfall in die Alkoholkrankheit provozieren".
Alkohol in Medikamenten
Ethanol wird in Medikamenten als Lösungsmittel von Wirkstoffen oder zur Konservierung verwendet. Die Menge, die ein Patient aufnimmt, ist jedoch äußerst gering – und im Normalfall völlig unproblematisch. Schwangere, Stillende sowie trockene Alkoholiker sollten Medikamente mit Alkohol allerdings vermeiden. "Patienten mit einem Alkoholabusus und einem erfolgreichen Entzug in der Krankheitsgeschichte dürfen bei völliger Abstinenz keinerlei Alkohol mehr zu sich nehmen", so die Pharmazeutische Zeitung (PZ).
Gut zu wissen:
- Bei Medikamenten müssen auch geringe Alkoholmengen angegeben werden.
- Medikamente, die für Kinder zugelassen sind, enthalten lediglich geringe Mengen Alkohol.
- Im Zweifel gilt immer: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach alkoholfreien Alternativen.
Alkohol in Lebensmitteln: Forderungen an die Industrie
Die unzureichende Kennzeichnung von Alkohol wird von vielen Seiten bemängelt. "Die meisten Produkte sind hinsichtlich ihres Alkoholgehalts nur unzureichend deklariert, darunter auch solche, die Kinder gerne essen", bemängelt die Verbraucherzentrale und fordert Nachbesserungen bei der Kennzeichnungspflicht: "Verbraucherfreundlicher wäre eine Kennzeichnung auf der Schauseite des Produktes — zum Beispiel mit einem Piktogramm".
Das Blaue Kreuz fordert unter anderem:
- dass Lebensmittel, die sich an die Zielgruppe von Kindern richten, grundsätzlich keinen Alkohol enthalten sollten.
- dass bei Getränken der Alkoholgehalt nicht erst ab 1,2 Prozent deklariert werden muss, sondern grundsätzlich.
- dass die Beimengung von Alkohol in Lebensmitteln für Verbrauchende deutlich (!) sichtbar gemacht wird. Das Aufzählen in der Zutatenliste genügt nicht. Verbrauchende müssen auf der sogenannten Schauseite sofort erkennen können: Hier ist Alkohol drin.
- dass die Beimengung von Alkohol grundsätzlich auch bei unverpackten Produkten, z. B. alkoholhaltigen Torten und Pralinen, ausgewiesen werden muss. Beim Einkauf in einer Bäckerei sollte der Alkoholgehalt von Produkten beispielsweise ebenso klar erkenntlich im Sichtfeld von Verbrauchenden angezeigt werden.
Achtung: Diese Lebensmittel enthalten versteckten Alkohol - ÖKO-TEST
Read More
No comments:
Post a Comment