Brüssel (dpa) - Der Likör Bayerische Blutwurz darf künftig nur noch in Bayern hergestellt werden. Das Getränk wurde in das sogenannte Register der geografisch geschützten Angaben der Europäischen Union übernommen, wie die EU-Kommission am Montag mitteilte.
Zahlreiche Lebensmittel werden durch diese EU-Regelung geschützt, die Qualität garantieren und das Produkt vor Fälschungen schützen soll. Prominente Beispiele sind etwa Champagner, Parma-Schinken oder Parmesankäse.
Der aus der Blutwurz-Wurzel hergestellte Likör wird den Angaben zufolge auch als Medizinprodukt eingesetzt. Begründet wird die Entscheidung für den Schutz unter anderem mit der Tradition der Spirituose. «Seit dem 17. Jahrhundert finden sich zahlreiche historische Aufzeichnungen des Getränks», heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.
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Lebensmittel: Likör: Bayerische Blutwurz durch EU-Qualitätsregel geschützt - ZEIT ONLINE
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