Die Regeln beziehen sich nach ZAW-Angaben nach wie vor nicht nur auf klassische Werbung im TV oder Radio, sondern gelten auch in den sozialen Netzwerken. Gerade für Plattformen wie Youtube und Instagram forderten Verbraucherschützer zuletzt immer wieder strengere Regeln. "Wenn ein Influencer auf Instagram im Auftrag eines Unternehmens Lebensmittel an Unter-14-Jährige bewirbt, hat auch er diese Regeln voll und ganz zu beachten", sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, Katja Heintschel von Heinegg. Anhand von Indikatoren wie der Sprache oder des Einsatzes von Comicelementen lasse sich bestimmen, wann sich Werbung an diese Altersgruppe richte.
Ungesunde Lebensmittel - Mehr Schutz für Kinder vor Junkfood-Werbung - Frankenpost
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